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Ergotherapie als Heilmittel verschreiben

So erhalten Sie eine Ergotherapie – Informationen für Patient und Arzt

Ergotherapie als Heilmittel verschreiben lassenWer Ergotherapie braucht, hat schon genug andere Sorgen, natürlich oft auch rund ums liebe Geld. Gut zu wissen, dass der Arzt Ergotherapie als Heilmittel verschreiben kann.

So steht vor der Therapie der Gang zum Arzt. Er kennt Krankheitsverlauf und Bedürfnisse seines Patienten und weiß, welche Behandlung am sinnvollsten ist: Neben einer Ergotherapie können auch weitere Maßnahmen erforderlich sein. Wenn Ihr Arzt die Ergotherapie für Sie oder Ihr Kind als mögliche Therapieform empfiehlt, wird er Ihnen ein Heilmittelrezept ausstellen.

Die Kosten für Ihre Ergotherapie werden – exklusive eines eventuellen Selbstbehalts – von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Auch Hausbesuche sind möglich.


Ergotherapie wird unter folgenden Bezeichnungen verordnet:

  • Ergotherapeutische sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Ergotherapeutische motorisch-funktionelle Behandlung
  • Ergotherapeutische psychisch-funktionelle Behandlung
  • Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/Neurophysiologisch orientierte Einzelbehandlung

Eine Übersicht von Anwendungsbereichen haben wir zusammengestellt. Weitere Fragen zu Verordnung oder Therapieablauf beantwortet Ihnen Stefanie Ludwig gern.
Per Telefon 069 366 029 92 oder hier über das Kontaktformular.

 

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